Erziehungsbeistandschaften
Wo sich ein Mensch begleitet weiß, kann er umso selbstbewusster seinen Weg gehen. Gerade dann, wenn das Leben besondere Herausforderungen bereithält, ist eine wertschätzende und zugleich professionelle Begleitung wichtig. Mit unseren Erziehungsbeistandschaften stellen wir jungen Menschen eine kontinuierliche Bezugsperson an die Seite, die ihnen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung seines Familiensystems und seines sozialen Umfelds begleitet und unterstützt.
Als klassische ambulante und familienunterstützende Hilfe hat die Erziehungsbeistandschaft die Unterstützung der familiären Erziehung zum Ziel. Durch die Fokussierung auf die Unterstützung des zumeist minderjährigen jungen Menschen unterscheidet sich die ERZB von der SPFH, die stärker auf die Familie orientiert ist.
Ziele der Erziehungsbeistandschaft sind u.a. Verhaltensänderungen sowie Veränderungen rund um das Sozial- und Leistungsverhalten in der Schule. Eine wertschätzende Elternarbeit sowie die enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die zum Lebensalltag der von uns betreuten Familienmitglieder gehören, eröffnet dabei neue, nachhaltige Perspektiven.
So arbeiten wir in den Erziehungsbeistandschaften
- Begleitung auf Augenhöhe in einer Atmosphäre von Respekt, Sicherheit und Schutz
- Methodenvielfalt auf Grundlage der LearningCampus-Pädagogik
- Familienberatung, Hausbesuche, Begleitung im Alltag
- regelmäßiger Austausch mit Eltern, Schule, Jugendamt, Maßnahmeträgern und weiteren Kooperationspartner:innen (Betriebe, Beratungsstellen, Arbeitsagenturen, Ämtern und Behörden, ...)
- Kooperation mit Ärzt:innen, Fachkliniken, therapeutischen Einrichtungen und anderen Fachdiensten
- Hilfe bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen (möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds) und schulischen Problemen
- Förderung der Verselbständigung
- Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen
- Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
- Prävention entwicklungsschädigenden Verhaltens (Gewalt, Suchtmittelabhängigkeit etc.)
Erziehungsbeistandschaft
bei LearningCampus
auf einen Blick
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren mit Unterstützungsbedarf
zeitlicher Rahmen: in der Regel längerfristig auf 1 bis 3 Jahre angelegt; Festlegung der genauen wöchentlichen Betreuungszeit im Rahmen des HPG mit dem zuständigen Jugendamt
Möglichkeit der Nachsorge durch Hilfen für junge Volljährige
Beantragung: über das zuständige Jugendamt
gesetzliche Grundlagen: § 30 SGB VIII
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LearningCampus gGmbH
Raiffeisenplatz 1
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