Begleiteter Umgang

Wenn das Familienleben überschattet ist, brauchen Kinder Begegnungsräume für einen sicheren Kontakt zu ihren Eltern. Mit dem Begleiteten Umgang bieten wir diese Räume – ortsunabhängig und immer individuell abgestimmt mit dem jeweiligen Personenkreis.

Als kleinste Form innerhalb der ambulanten Jugendhilfe kommt der Begleitete Umgang vor allem dann in Frage, wenn es um einen sicheren, zeitlich geregelten und mit dem Jugendamt abgestimmten Kontakt zwischen Kindern bzw. Jugendlichen und dem Elternteil geht, bei welchem das Kind oder der Jugendliche aktuell nicht lebt. Dabei begleitet unser geschultes Personal das Kind bzw. den/ die Jugendliche/n und dessen Elternteil für mehrere Stunden.

Ob als Möglichkeit zur Kontaktanbahnung, wenn über längere Zeit zwischen Kind und Elternteil kein Kontakt bestand oder als Hilfe bei hochstrittigen oder problembehafteten Trennungen und Scheidungen: der begleitete Umgang ist eine Insel für Kinder und deren Recht und Bedürfnis auf einen sicheren Kontakt zu ihren Eltern.

So arbeiten wir beim Begleiteten Umgang

  • Begleitung auf Augenhöhe in einer Atmosphäre von Respekt, Sicherheit und Schutz 
  • Kindeswohl als handlungsleitendes Prinzip
  • Hilfe bei der Regelung und Umsetzung des Umgangsrechts 
  • Gewährleistung von Sicherheit als Aufsichts- und Kontrollinstanz
  • Früherkennung und Abwehr von Missbrauchsmechanismen

Begleiteter Umgang

bei LearningCampus

auf einen Blick

  • zeitlicher Rahmen: individuell 

  • Beantragung: über das zuständige Jugendamt

  • gesetzliche Grundlagen: § 18 Absatz 3 SBG VIII, §1684 Absatz 4, Sätze 3 und 4 BGB, §1685 BGB

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